3./ Die Beschwerdegegnerin und die Beschwerdebeteiligte bezahlen die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 2'000.-- je zur Hälfte. 4./ Die Beschwerdegegnerin und die Beschwerdebeteiligte entschädigen den Beschwerdeführer mit je Fr. 2'500.-- zuzügl. MWSt für dessen ausseramtliche Kosten im Rekurs- und Beschwerdeverfahren. V. R. W. Die Vizepräsidentin: Der Gerichtsschreiber: Zustellung dieses Entscheides an: – den Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt lic. iur. X.) – die Vorinstanz – die Beschwerdegegnerin (durch Rechtsanwalt lic. iur. Y.) – die Beschwerdebeteiligte am: