© Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/36 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Planung stets vorausschauend zu betreiben. Sie soll - wie an anderer Stelle bereits erwähnt - die Grundlage für die Planung und Realisierung von Bauten und Anlagen bilden, nicht jedoch reaktiv und den aktuellen Bedürfnissen hinterher hinkend für jedes geplante Projekt aufs Neue angepasst werden. 5./ Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Beschwerde gutzuheissen ist. Die Entscheide der