Wird mit der geplanten Änderung dieses Konzept aufgegeben, die Möglichkeit einer sockelmässigen Verbindung mit der Baute auf dem Grundstück C 3980 aufgehoben und zudem die Längsorientierung der Gebäudezeile entlang der Felsenstrasse stärker betont, so besteht an einer solchen Stufung kein Interesse mehr. Im Gegenteil sprechen ästhetische Gründe, aber auch das Interesse an einer dichteren Bebauung für eine Angleichung der Traufhöhen, wie sie bereits im Zusammenhang mit dem 1995 gescheiterten Gestaltungsplan vorgesehen war. Die Planungsbehörde betreibt damit auch keine "Planung auf Vorrat", wie die Beschwerdegegnerin in ihrer Vernehmlassung geltend macht. Vielmehr ist