Vor seinem Entscheid hat das Verwaltungsgericht einen Augenschein an Ort und Stelle durchgeführt. Die Verfahrensbeteiligten wurden dazu eingeladen und erhielten Gelegenheitzur Stellungnahme. Darüber wird in Erwägung gezogen: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/36 Publikationsplattform St.Galler Gerichte