In seiner Stellungnahme vom 1. Oktober 2004 beantragt das Baudepartement, die Beschwerde von M.K. sei abzuweisen. Ebenso beantragt der Stadtrat in seiner Vernehmlassung vom 26. Oktober 2004, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Ablehnend lässt sich schliesslich auch die Wohnbaugenossenschaft H. vernehmen, die die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen anträgt. Auf die übrigen Elemente des Sachverhaltes und die Argumente der Verfahrensbeteiligten wird im folgenden, soweit erforderlich, eingegangen.