c) Mit Beschluss vom 17. Dezember 2002 wies der Stadtrat die Einsprache von M.K. ab. Der Grosse Gemeinderat stimmte der Änderung und Ergänzung des Überbauungsplanes mit Entscheid vom 14. Januar 2003 zu. In der Folge wurde der abweisende Einspracheentscheid am 17. Februar 2003 eröffnet. Der Stadtrat bejahte das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der geplanten Revision. Diese diene dazu, ein den heutigen Bedürfnissen und Anschauungen entsprechendes Bauvorhaben zu verwirklichen, ohne den mit dem Überbauungsplan angestrebten Zweck zu beeinträchtigen. Die Voraussetzungen für eine Gesamtrevision des Überbauungsplanes seien dagegen nicht erfüllt.