aufgehoben werden, so dass neu ein Mindestabstand von 4 Metern zum Gebäude auf der Parzelle C 3980 eingehalten werden muss, während nach geltendem Überbauungsplan ein Zusammenbau der Gebäude möglich ist. Die Markierungslinien auf Parzelle C 1831 grenzen neu den sogenannten Baubereich A ab, für den ausserdem besV erlassen wurden. In diesem Baubereich A ist ein längs zum Hang orientiertes, maximal 26,5 Meter langes Gebäude zulässig. Im Weiteren sieht der neue Überbauungsplan für den Baubereich A eine Erhöhung der Traufhöhen von bisher 704,5 m.ü.M. für den westlichen Teil und von 699,5 m.ü.M. für den östlichen Teil auf 706 m.ü.M. für Vollgeschosse und auf 709 m.ü.