C. a) Mit Beschluss vom 12. Februar 2002 stimmte der Stadtrat einer gegenüber dem Projekt von 1995 überarbeiteten Änderung und Ergänzung des Überbauungsplanes zu und beauftragte die Bauverwaltung mit der Planauflage. Die geplante Änderung betrifft im wesentlichen nur die im Eigentum der Stadt stehende Parzelle C 1831. Die von der Parzelle C 1831 auf das Grundstück C 3980 übergreifenden Markierungslinien sollen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/36 Publikationsplattform St.Galler Gerichte