Diese wurde am 9. Februar 1996 vom Baudepartement genehmigt. Auf den Rekurs gegen ein abgelehntes Wiederaufnahmebegehren eines betroffenen Grundeigentümers hin hob das Baudepartement am 20. August 2001 den Beschluss des Stadtrates betreffend Änderung und Ergänzung des Überbauungsplanes vom 30. November 1995 jedoch auf und wies die Sache zur Wiederholung des Verfahrens an den Stadtrat zurück. Zugleich widerrief es seine Genehmigung vom 9. Februar 1996.