B./ Am 25. April 1995 stimmte der Stadtrat der Stadt St. Gallen einer Änderung des Überbauungsplanes "Haldenstrasse-Felsenstrasse" und dessen Ergänzung grundsätzlich zu und beauftragte die Bauverwaltung mit der Planauflage. Die geplante Änderung erstreckte sich auf die Parzellen C 1831, C 3228 und C 3980. Im wesentlichen wurden für die Parzelle C 1831 neue Markierungslinien unter Aufhebung der bisherigen, teilweise auf Parzelle C 3980 übergreifenden Markierungslinien vorgesehen. Die neuen Markierungslinien hätten ein 30 Meter langes Gebäude, das bis unmittelbar an den Grenzpunkt der benachbarten, ausserhalb des Überbauungsplanperimeters liegenden Parzelle C 1839 grenzt, zugelassen, während