Politische Gemeinde St. Gallen, vertreten durch den Stadtrat, 9001 St. Gallen, Beschwerdebeteiligte, betreffend Änderung Überbauungsplan "Haldenstrasse-Felsenstrasse" hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ M.K. ist Eigentümer der Grundstücke Felsenstrasse 60/62 sowie Haldenhof 2/4 in der Stadt St. Gallen (Parzellen C 3227, C 3228, C 3230, C 3231). Diese Parzellen befinden sich in der Wohn-Gewerbe-Zone, Bauklasse 4a, und zudem im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/36 Publikationsplattform St.Galler Gerichte