Am 9. August 2002 gelangte die Beschwerdeführerin erneut an die GVA und teilte mit: "Ich kann ihnen an Hand von Ausschnitten der Dachhaut beweisen, dass durch Vertikalschlag flach aufliegende Folie durchschlagen wurde". Dieses Verhalten der Beschwerdeführerin, nicht nur die schadhaften Stellen zu ersetzen, sondern das Flachdach vollständig zu erneuern, lässt, neben den Feststellungen des Schadenexperten, ebenfalls darauf schliessen, dass sich die Kunststofffolie als Ganzes in einem derart schlechten Zustand befunden hat, dass eine Reparatur nicht mehr möglich gewesen wäre oder dass sie sich - zufolge des fortgeschrittenen Alterungsprozesses der Dachhaut - nicht mehr gelohnt hätte.