vollständig neu isoliert und mit einer neuen Schutzabdeckung versehen. Am 24. Juni 2002 hat sie der GVA gemeldet: "Hagelschaden ! Flachdachhaut (X.) diverse Löcher. Wasser in der Dachisolation". Am 9. August 2002 gelangte die Beschwerdeführerin erneut an die GVA und teilte mit: "Ich kann ihnen an Hand von Ausschnitten der Dachhaut beweisen, dass durch Vertikalschlag flach aufliegende Folie durchschlagen wurde".