Dezember 2003 zu Grunde liege, habe sich mit "Körnern in Baumnussgrösse" befasst. Taubeneier seien nicht grösser als Baumnüsse. Nach dem Gutachten würden Hagelgewitter mit "Körnern in Baumnussgrösse" bei funktionstüchtigen Folien höchstens zu einigen Löchern und/oder Rissen führen, die repariert werden könnten, nicht aber zu einem Totalschaden, wie ihn die Beschwerdeführerin geltend mache. Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass das Schadenbild Rückschlüsse auf den Zustand einer Kunststofffolie zulässt. Sie vertritt indessen den Standpunkt, die GVA habe es unterlassen, Art und Ort der Beschädigungen festzustellen.