bbb) Die Vorinstanz bringt weiter vor, bezüglich der Grösse der Hagelkörner seien die Verhältnisse, die am 19. Juni 2002 in M. geherrscht hätten, mit denjenigen vergleichbar, die in anderen Verfahren anhand einer Expertise beurteilt worden seien. Die Beschwerdeführerin berufe sich auf einen Bericht im "St. Galler Tagblatt" vom 21. Juni 2002, wonach "taubeneiergrosse Körner" vom Himmel gefallen seien und grossen Schaden angerichtet hätten. Das Gutachten, das dem erwähnten Entscheid vom 17. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte