Aus diesen Ergebnissen und den Feststellungen vor Ort hatte der Experte abgeleitet, dass die Dachfolie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses ihre Lebensdauer bereits erheblich überschritten hatte und ihre Funktion als solche nicht mehr genügend zu erfüllen vermochte. Diese fachtechnische Untersuchung und Beurteilung eines rund 29 Jahre alten Foliendachs lässt indessen die Folgerung nicht zu, der Weichmacherverlust der rund 17-jährigen Folie auf dem Dach der Liegenschaft der Beschwerdeführerin sei ebenfalls derart fortgeschritten gewesen, dass er für den Schaden im wesentlichen verantwortlich sei.