aaa) Die Vorinstanz begründet ihren Standpunkt, der Schaden sei im wesentlichen auf andere Ursachen als Hagel zurückzuführen, vorab damit, es sei allgemein bekannt, dass Foliendächer der früheren Generation, insbesondere infolge Weichmacherverlusts, mit zunehmendem Alter spröde würden und an Funktionstüchtigkeit verlören, was dazu führe, dass sie durch mechanische Einflüsse immer leichter beschädigt werden könnten. Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass Weichmacherverlust die Anfälligkeit eines Flachdachs für Beschädigungen steigern kann. Sie hält indessen dafür, weil dieser im konkreten Fall nicht feststehe,