der Schadenexperte hätte die Beschwerdeführerin darauf hinweisen müssen, dass sie am Dach nichts verändern dürfe. Anderseits vertritt sie in der Beschwerdeantwort vom 25. Oktober 2004 den Standpunkt, es wäre dem Schadenexperten gar nicht möglich gewesen, den Ersatz der Folie zu verhindern. Anlässlich der Besichtigung seien alle Vorkehren dazu bereits getroffen gewesen. Er habe in dieser Situation einzig den Rat erteilen können, wenigstens ein Stück der Folie aufzubewahren. Letzteres trifft offensichtlich nicht zu.