cc) Dem Bericht mit dem Titel "Wintereinbruch in der Ostschweiz" kann entnommen werden, dass in der fraglichen Nacht in der Ostschweiz, d.h. im Appenzellerland und im Kanton St. Gallen, der Winter eingebrochen ist. Zutreffend ist sodann, dass im Untertitel von "schwierigen Strassenverhältnissen wegen heftigem Sturm und ungewöhnlich starken Schneefällen" die Rede ist. Auch wenn sich aus dem Bericht ergibt, dass in A. "die vom schweren Schnee geknickten Bäume und Aeste von den Stromleitungen entfernt werden" mussten, kann daraus indessen noch nicht geschlossen werden, für die Beschädigung der Antenne am Wohnhaus der Beschwerdeführerin komme ein "Sturmwind" im Sinn von Art.