Dies ergebe sich aus einem Bericht der Rheintaler Volkszeitung vom 9. Oktober 2003. Sodann seien der zuständige Forstwart und der Gemeindeangestellte, der an den Aufräumarbeiten beteiligt gewesen sei, bereit, als Zeugen zur Gewalt des Sturms und zu den entstandenen Schäden auszusagen. Die Vorinstanz bestreitet nicht, dass die Witterungsverhältnisse in der fraglichen Nacht dazu geführt haben, dass Bäume umgestürzt und eingeknickt sind und dass dies Stromunterbrüche und ein Verkehrsschaos zur Folge hatte. Sie führt die Baumschäden aber auf Schneedruck und Schneelast zurück. Uneinigkeit besteht somit bezüglich der Frage, wie es zu diesen Verwüstungen gekommen ist.