versichert und es Aufgabe der GVA ist, sämtliche Gebäude im Kanton St. Gallen gegen die Auswirkungen von Elementarereignissen umfassend zu versichern (vgl. ABl 1995/1002). Somit kann auch darauf verzichtet werden, ein Gutachten bezüglich der Frage zu erstellen, ob ein einziger heftiger Windstoss mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h und mehr bereits eine versicherte Gefahr darstellen kann oder ob in jedem Fall ein Wind mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h im 10-Minuten-Mittel vorausgesetzt werden darf.