Die Windstärke wird im öffentlichen Gebäudeversicherungsrecht anhand der Beaufort- Skala gemessen (vgl. dazu Kleiner, a.a.O., S. 65; vgl. auch Hauswirth/Suter, a.a.O., S. 162) und bezieht sich nach der Praxis der Vorinstanz auf eine Mittelungszeit von 10 Minuten. Auch der IRV betrachtet "Sturm" nur dann als versichertes Elementarereignis, wenn eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens 75 km/h im 10- Minuten-Mittel in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt (vgl. IRV Referenzprodukt Elementar, Ausgabe Januar 2005).