Nach ihrer Auffassung können Windmessungen sodann nur am Ort, wo sie erhoben werden, zuverlässig Auskunft über die Windstärke geben. Weiter erachtet sie es als unzutreffend, einen versicherungsrelevanten "Sturmwind" davon abhängig zu machen, dass die Windgeschwindigkeit mindestens 75 km/h im 10-Minuten-Mittel erreicht. Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf Windaufzeichnungen der Meteo Schweiz, wonach ein Wind über einige Zeit immer wieder Spitzengeschwindigkeiten von 100 bis 150 km/h aufweisen muss, damit eine solche Geschwindigkeit im 10-Minuten-Mittel erreicht wird.