c) Auf die Beschwerde ist im Sinn der Erwägungen einzutreten. 2./ Zu prüfen ist, ob der Schaden an der Antenne der Liegenschaft der Beschwerdeführerin auf ein versichertes Ereignis in Form eines "Sturmwinds" zurückzuführen ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte