B./ Am 29. Juni 2004 erhob M.G. gegen den Entscheid der Verwaltungskommission der GVA vom 10. Juni 2004 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie stellte das Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die GVA sei zu verpflichten, den geltend gemachten Schaden von Fr. 4'677.-- zuzüglich 5 % Zins seit dem 8. Dezember 2003 zu bezahlen. Die Eingabe wird damit begründet, das Schadenbild, auf das die Vorinstanz abstelle, widerspreche den Tatsachen und den eingereichten Akten. Sodann sei ihre Definition des "Sturmwinds" aus © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte