Am 10. November 2003 teilte der Leiter Schadendienst M.G. mit, für den geltend gemachten Schaden werde keine Versicherungsleistung erbracht, weil er nicht auf ein versicherungsrelevantes Ereignis zurückzuführen sei. In der Folge ersuchte M.G. die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (abgekürzt GVA) um Anerkennung des Schadens. Am 8. Dezember 2003 lehnte es die GVA ab, Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Verfügung wird damit begründet, der Schaden sei nicht durch einen "Sturmwind" im Sinn des Gesetzes verursacht worden.