Entscheid Verwaltungsgericht, 16.12.2004 Oeffentliches Beschaffungswesen, Art. 19ter VöB (sGS 841.1). Wird in der Einladung zur Offertstellung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschaffung freihändig erfolgt und ist eine freihändige Vergabe zulässig, so kann mit Beschwerde nicht die fehlerhafte Würdigung von Zuschlagskriterien gerügt werden, selbst wenn in der Zuschlagsverfügung das Verfahren irrtümlich als Einladungsverfahren bezeichnet und eine Rechtsmittelbelehrung angegeben wurde (Verwaltungsgericht, B 2004/ 148).