Nach den Ausschreibungsunter-lagen ist indessen nicht von einem "Offertpreis im Mittel", der (auch) auf der Benotung des in preislicher Hinsicht günstigsten Angebots mit sieben Punkten basiert, auszugehen. Der Offertpreis wird zusammen mit Vollständigkeit und Qualität der Offerte, offeriertem Zeitplan, Ortskenntnissen und Angaben zur Auftragsbearbeitung mit 1-10 Punkten benotet, und die Benotung wird mit 40 Prozent gewichtet. Eine "berechnete Kostengrösse von ca. Fr. 260'000.--" (vgl. S. 6 des Beurteilungsberichts) bzw. eine relative Bewertung des Preises, insbesondere auch im Hinblick auf die Qualität oder die Ausführlichkeit der zu erbringenden Leistung, ist somit nicht vorgesehen.