26.0,; 40 % von 26.0 = 10.40), was bezogen auf das Mittel der Gesamtzahl der drei Offerten von 26.01 Punkten (Beschwerdegegnerin: 27.33; Beschwerdeführerinnen: 24.60; Drittanbieter: 26.02 Punkte) einem Prozentanteil von 37.52 entspreche, weshalb die Berücksichtigung des Preises mit 40 Prozent gut erreicht werde. Nach den Ausschreibungsunter-lagen ist indessen nicht von einem "Offertpreis im Mittel", der (auch) auf der Benotung des in preislicher Hinsicht günstigsten Angebots mit sieben Punkten basiert, auszugehen.