© Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Preiskorrektur vorgenommen, als alle drei Mitbewerber nurmehr Nebenkosten im Betrag von Fr. 13'897.-- offerieren. Diese nicht näher begründete Nivellierung einer bestimmten Kostenkategorie wurde dadurch erreicht, dass die von den Beschwerdeführerinnen offerierten Nebenkosten von Fr. 11'770.-- um Fr. 2'127.-- erhöht wurden, während die wesentlich höheren Nebenkosten der Beschwerdegegnerin im Betrag von Fr. 29'000.-- um Fr. 15'103.--, somit um mehr als 50 Prozent nach unten verändert wurden.