aa) Die Beschwerdeführerinnen haben die Ausarbeitung des Verbands-GEP zu einem Preis von Fr. 184'636.-- offeriert. Demgegenüber hat die Beschwerdegegnerin angeboten, die ausgeschriebenen Arbeiten zum Preis von Fr. 330'709.-- auszuführen, und der Zuschlag ist ihr zum Preis von Fr. 260'000.-- erteilt worden. Aus der Benotungstabelle ergibt sich, dass die Beschwerdeführerinnen, was den Preis anbetrifft, 11,20 Punkte erhalten haben, während der Beschwerdegegnerin 7,68 Punkte zugeteilt worden sind.