September 1999 i.S. S. AG). Den Beschwerdeführerinnen ist indessen insofern beizupflichten, als das Kriterium "Ortskenntnisse" nicht entsprechend den Ausschreibungsunterlagen bewertet worden ist. Dort ist es unter Ziff. 3 aufgeführt, der ein Gewicht von 40 Prozent zukommt. Auch im Bericht "Vergleich der Honorarofferten und Vergebungsantrag" (S. 20) wird unter Ziff. 3 festgehalten, Ortskenntnisse der Beschwerdeführerinnen seien durch örtliche Büros gegeben. Auf eine Bewertung dieser Tatsache wurde indessen verzichtet.