kürzeren Arbeitsweg haben (vgl. GVP 1999 Nr. 37; vgl. auch Handbuch öffentliches Beschaffungswesen der Staatsverwaltung, N 3 zu Art. 34 VöB, und Matthias Hauser, Umweltschutz als Zuschlagskriterium, in: BR 1/2003, S. 35 f. mit zahlreichen Hinweisen). Der Mindestinhalt der Einladung an die Anbieter wird in Art. 19 VöB geregelt. Unter anderem müssen in der Einladung die Zuschlagskriterien bekanntgegeben werden, wenn keine Ausschreibungsunterlagen abgegeben werden (Art.