Am 19. Januar 2004 stellte das Verwaltungsgericht den Beschwerdeführerinnen die Stellungnahmen der Vorinstanz und der Beschwerdegegnerin sowie den Bericht © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte "Vergleich der Honorarofferten und Vergebungsantrag" vom 13. November 2003 zu und räumte ihnen eine Frist zur Stellungnahme ein. Am 4. Februar 2004 liessen sich die Beschwerdeführerinnen vernehmen und verlangten vollständige Akteneinsicht.