© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Beschaffungsstelle (Ziff. 4). Sodann sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Zur Begründung machte die Ingenieurgemeinschaft Obersee geltend, die Zuschlagsverfügung sei rechtswidrig, weil ihr Angebot das wirtschaftlich günstigste sei.