Die Rahmenbedingungen für eine Aufrechterhaltung der Beziehung der Beschwerdeführerin zu ihrer Tochter würden durch eine Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zweifelsohne erheblich verschlechtert. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass nach den Feststellungen des © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte