Zudem wäre die Tochter einer andauernd chronischen Ambivalenz ausgesetzt, mit der Mutter, die für den Verlust des Vaters verantwortlich sei, zusammenleben zu müssen. Dies würde den bestehenden Loyalitätskonflikt zusätzlich verstärken. Deshalb unterstütze er die Empfehlung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes, wonach die Tochter bis zur Vollendung ihres achtzehnten Lebensjahres nicht bei der Mutter plaziert sein sollte. Dies würde es ermöglichen, dass die Tochter bis zur Volljährigkeit die Chance habe, in einem stabilen Umfeld das dramatische Geschehen zu verarbeiten und eine förderliche Entwicklung machen zu können.