Der Gutachter kam weiter zum Schluss, er empfehle, die Tochter versuchsweise bei der Grossmutter väterlicherseits und deren Mann zu plazieren. Als flankierende Massnahme benötigten die beteiligten Hauptbetroffenen, nämlich die Tochter, die Beschwerdeführerin und die Grossmutter fachliche therapeutische Unterstützung. Als © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte