Der Gutachter kam zum Schluss, bei der Beschwerdeführerin sei die Prognose für die Zukunft instabil. Sie weise viele Zeichen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auf, wie instabile, intensive und wechselhafte Beziehungen, Impulsivität, übermässige, starke Wut und Mühe, diese zu kontrollieren, ausgeprägte Ambivalenz und Unsicherheit bezüglich ihres zukünftigen Wohnortes und der Plazierung der Tochter. Der Gutachter kam weiter zum Schluss, er empfehle, die Tochter versuchsweise bei der Grossmutter väterlicherseits und deren Mann zu plazieren.