Der Betreuer der Strafanstalt Hindelbank hielt gegenüber dem Gutachter fest, der Beschwerdeführerin sei es schwer gefallen, Ideen zu entwickeln, was sie im Hafturlaub mit ihrer Tochter hätte machen können. Sie gehe die Dinge in einer unreifen, nicht kindgerechten Art und Weise an, habe früher öfters intrigiert und der Tochter Sachen versprochen, die sie nicht halten könne. Die ehemalige Pflegemutter der Tochter hielt fest, das Verständnis der Beschwerdeführerin für die Schwierigkeiten des Mädchens sei nicht gross. Die Beschwerdeführerin sei unberechenbar, halte sich nicht an Abmachungen und sei immer wieder unangemeldet zu Besuchen erschienen.