Es sei der Eindruck entstanden, als ob sie sich nicht wirklich mit der Tatsache auseinandergesetzt habe, dass sie unter Alkoholeinfluss wiederholt Straftaten begangen habe. Sie stelle sich als arme Frau dar, die einen Mann gehabt habe, der Drogen genommen und sie geschlagen habe, so dass sie sich im Affekt - zu heftig - gewehrt habe. Die Beschwerdeführerin habe nur einige Therapiestunden während des Gefängnisaufenthaltes gehabt. Sie habe wiederholt die Termine vergessen und habe deswegen Fr. 10.-- bezahlen müssen. Deshalb habe sie die Therapie abgebrochen. Ihre Motivation für eine Therapie sei als klein einzustufen.