Die Rechtmässigkeit bzw. Verhältnismässigkeit einer fremdenpolizeilichen Ausweisung ist nicht nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie die Frage des Vollzugs bzw. des Aufschubs einer strafrechtlichen Landesverweisung. Zwar trifft es zu, dass im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte