c) Am 22. November 1998 tötete R.-C. im Verlauf einer gewalttätigen Auseinandersetzung ihren Ehemann Roger C. mit einem Messerstich. Sie wurde deswegen mit Urteil des Bezirksgerichtes Rorschach vom 27. Juni 2001 der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren und neun Monaten und einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. Die Landesverweisung wurde bedingt ausgesprochen und eine Probezeit von vier Jahren festgelegt. Seit 11. März 2002 befindet sich R.-C. im Strafvollzug in Hindelbank.