b) Am 19. Januar 1995 heiratete R. in Rio de Janeiro den Schweizer Bürger C., geboren 1965. In der Folge wurde die Einreisesperre aufgehoben. Am 25. Februar 1995 gebar R.-C. in Brasilien die Tochter B., welche ebenfalls das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Sie reiste am 8. April 1995 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung. Anfang 1998 zog sie mit ihrem Ehemann vom Kanton Thurgau nach Rorschach. Ihre Aufenthaltsbewilligung wurde letztmals bis 1. Juni 1999 verlängert.