Dies sei auch der Grund, weshalb er in eine Klosterschule gekommen sei. I. unterhalte zu seinen "bildungsfernen" Grosseltern, die mit seiner Erziehung schon immer überfordert gewesen seien und ihn nur betreut hätten, weil sich ihr Sohn nicht um ihn gekümmert habe, auch keine vorrangige familiäre Beziehung. Hinzu komme, dass sie alt und gesundheitlich angeschlagen seien. Vorerst ist festzuhalten, dass die Beschulung im katholischen Internat von M. offensichtlich dem Willen der Beschwerdeführerin entsprach, welche nicht wollte, dass I. "im Geiste Mohammeds religiös vergewaltigt wird" (vgl. Schreiben von W.Z. an das Ausländeramt vom 15. Oktober 1995).