In der Zeit vom 28. November 1995 bis Ostern 1996 lebte er sodann mit der Beschwerdeführerin, ihrem Ehemann und seinem Halbbruder in J.. Im Anschluss daran hielt sich I. wiederum in seiner Heimat auf, bis ihn die Beschwerdeführerin am 12. August 2002 in die Schweiz holte. Vorerst kehrte er zu seinen Grosseltern väterlicherseits zurück. Von 1999 bis 2002 besuchte er nach Angaben der Beschwerdeführerin sodann die Klosterschule in M.. In diesem Zusammenhang führt sie aus, sie habe I. im Sommer 2002 in die Schweiz geholt, nachdem er die Ausbildung in M. abgeschlossen habe.