Dem Schreiben kann entnommen werden, das Kind habe die Osterferien zusammen mit seiner Mutter in Jugoslawien verbracht und sei dort angeblich vom leiblichen Vater oder von den Eltern des leiblichen Vaters entführt worden. Gemäss Meldung von W.Z. vom 6. Mai 1996 verbleibe I. bei den Eltern des leiblichen Vaters in Bosnien. Am 24. März 2000 wurde J.Z.-J. die Niederlassungsbewilligung erteilt. Am 12. August 2002 reiste I. im Rahmen eines Besuchsaufenthalts in die Schweiz ein, und am 1. Oktober 2002 stellte J.Z.-J. das Gesuch um Nachzug ihres Sohnes aus erster Ehe.