grundsätzlich eingeräumte freie Ermessen deshalb eingeschränkt. Das Bundesgericht hat als familiäre Beziehung, welche gestützt auf Art. 8 EMRK einen Anspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung verschaffen kann, vor allem die Beziehung zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern anerkannt, welche im gemeinsamen Haushalt leben. Zwar ist der Schutzbereich von Art. 8 EMRK nicht auf © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte