L. G. verstarb am 16. Juni 2002. In der Folge wies das Ausländeramt das Gesuch von M.G. um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mit Verfügung vom 11. Juli 2003 ab. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Zur Begründung wurde ausgeführt, die Gesuchstellerin lebe erst seit vier Jahren in der Schweiz. Vier ihrer Kinder lebten in der Schweiz und drei weitere im Heimatland. Die Beziehungen, die sie zu ihren im Kosovo lebenden Nachkommen aufgebaut habe, seien somit intensiver als jene zu den in der Schweiz lebenden Verwandten.