Daher sei zu prüfen, ob das Dividendeneinkommen im Ausfalljahr im Vergleich mit dem periodischen Fluss der Einkommensquelle und unter Berücksichtigung von deren Natur zu einer unhaltbaren Verzerrung von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung führe (zur Publikation bestimmter VerwGE vom 11. November 2003 i.S. E.C.-Sch. mit Hinweis auf StE 2003 B 65.4 Nr. 12). Im konkreten Fall wurde dies bejaht, da in den drei vorangegangenen Jahren jeweils keine Dividende ausgeschüttet worden war.